Satzung & Richtlinien
Beitragsordnung
Finanzielle Grundsätze
Die Beiträge der IWS Mitglieder staffeln sich nach dem von dem jeweiligen Unternehmen im letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr erwirtschafteten Umsatz.
Aktueller Stand
Die Einstufung wird jährlich überprüft, um eine faire Verteilung der Beiträge zu gewährleisten.
“Die Mitwirkung im International Economic Senate erfordert ein Bekenntnis zur Förderung globaler Handelsbeziehungen und diplomatischer Standards.”
Umsatzklasse I
Umsatz von 50 bis 300 Mio. EUR
Unternehmen mit einem Umsatz von über 100 Mio. EUR bis zu 300 Mio. EUR im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr zahlen einen monatlichen Mitgliedsbeitrag von mindestens 750,00 EUR zuzüglich etwaiger gesetzlicher USt.
Aufnahmebeitrag
750,00 EUR (einmalig)
zuzüglich etwaiger gesetzlicher USt.
Umsatzklasse II
Umsatz von über 300 Mio. EUR
Unternehmen mit einem Umsatz von über 300 Mio. EUR im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr zahlen einen monatlichen Mitgliedsbeitrag von mindestens 1.000,00 EUR zuzüglich etwaiger gesetzlicher USt.
Aufnahmebeitrag
1.000,00 EUR (einmalig)
zuzüglich etwaiger gesetzlicher USt.
Premium Mitgliedschaft
Platinum Mitgliedschaft
Exklusives Kooperationskonzept mit besonderen Möglichkeiten;
- Logo- Platzierung in Marketingmaterial inkl. Pressekonferenz (Sponsoren- Wand)
- Produkt (Info) in Goodiebag für alle Teilnehmer von IWS Veranstaltungen
- Informations- oder Produktpräsentationsstand vor Ort auf IWS Veranstaltungen
- Nutzung eines offiziellen Fahrservice durch den IWS & seine Senatoren
- Ihre Wünsche (Ihre individuellen Punkte in Abstimmung)
Besondere Bestimmungen
Die Beitragszahlungen sind jährlich im Voraus zum 01. Januar eines Kalenderjahres fällig. Bei einem Eintritt während des laufenden Geschäftsjahres erfolgt eine zeitanteilige Berechnung pro Quartal.
Kündigungsfristen sind satzungsgemäß drei Monate zum Ende des Kalenderjahres einzuhalten. Änderungen der Rechtsform oder der Umsatzklasse sind dem Präsidium unverzüglich mitzuteilen, um eine korrekte Einstufung sicherzustellen.
Fördermitgliedschaften für Start-ups oder wissenschaftliche Institutionen können auf Antrag beim Vorstand zu gesonderten Konditionen bewilligt werden.
Fragen zur Mitgliedschaft?
Unsere Berater unterstützen Sie gerne bei der Wahl der passenden Einstufung und erläutern Ihnen die Vorteile der jeweiligen Kategorien.