Satzung & Richtlinien

Beitragsordnung

Finanzielle Grundsätze

Die Beiträge der IWS Mitglieder staffeln sich nach dem von dem jeweiligen Unternehmen im letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr erwirtschafteten Umsatz.

Aktueller Stand

Die Einstufung wird jährlich überprüft, um eine faire Verteilung der Beiträge zu gewährleisten.

“Die Mitwirkung im International Economic Senate erfordert ein Bekenntnis zur Förderung globaler Handelsbeziehungen und diplomatischer Standards.”

Umsatzklasse I

Umsatz von 50 bis 300 Mio. EUR

Unternehmen mit einem Umsatz von über 100 Mio. EUR bis zu 300 Mio. EUR im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr zahlen einen monatlichen Mitgliedsbeitrag von mindestens 750,00 EUR zuzüglich etwaiger gesetzlicher USt.

Aufnahmebeitrag

750,00 EUR (einmalig)

zuzüglich etwaiger gesetzlicher USt.

Umsatzklasse II

Umsatz von über 300 Mio. EUR

Unternehmen mit einem Umsatz von über 300 Mio. EUR im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr zahlen einen monatlichen Mitgliedsbeitrag von mindestens 1.000,00 EUR zuzüglich etwaiger gesetzlicher USt.

Aufnahmebeitrag

1.000,00 EUR (einmalig)

zuzüglich etwaiger gesetzlicher USt.

Premium Mitgliedschaft

Platinum Mitgliedschaft

Exklusives Kooperationskonzept mit besonderen Möglichkeiten;

Besondere Bestimmungen

Die Beitragszahlungen sind jährlich im Voraus zum 01. Januar eines Kalenderjahres fällig. Bei einem Eintritt während des laufenden Geschäftsjahres erfolgt eine zeitanteilige Berechnung pro Quartal.

Kündigungsfristen sind satzungsgemäß drei Monate zum Ende des Kalenderjahres einzuhalten. Änderungen der Rechtsform oder der Umsatzklasse sind dem Präsidium unverzüglich mitzuteilen, um eine korrekte Einstufung sicherzustellen.

Fördermitgliedschaften für Start-ups oder wissenschaftliche Institutionen können auf Antrag beim Vorstand zu gesonderten Konditionen bewilligt werden.

Fragen zur Mitgliedschaft?

Unsere Berater unterstützen Sie gerne bei der Wahl der passenden Einstufung und erläutern Ihnen die Vorteile der jeweiligen Kategorien.